Aufstellung Raumordnungsplan Wind 🗺️mit Online-Karte🗺️📌

Der Planungsverband Region Chemnitz stellt aktuell einen Raumordnungsplan Wind auf. Der Plan umfasst die Landkreise Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis, Zwickau und Mittelsachsen sowie Chemnitz. Es wurde die frühzeitige Unterrichtung der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit beschlossen.

Unterrichtung der Ă–ffentlichkeit

FĂĽr die Unterrichtung ist der Zeitraum 16. Februar 2024 bis 5. April 2024 bestimmt.

Im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen findet man weitere Informationen und Unterlagen. Vor allem gibt es hier auch die Möglichkeit, online eine Stellungnahme abzugeben.

Zudem finden Ă–ffentliche Informationsveranstaltungen statt:
am 05.03.2024 in Annaberg-Buchholz (um 19 Uhr im Landratsamt, Paulus-Jenisius-StraĂźe 24) und
am 06.03.2024 in Plauen (um 19 Uhr im Landratsamt, Postplatz 5).
(Chemnitz, Freiberg und Zwickau fanden bereits statt)

Karte

Die in den Planunterlagen enthaltenen Karten sind unzureichend. Daher haben wir mit den zur Verfügung stehenden Geodaten eine eigene Onlinekarte erstellt. Diese Karte enthält neben den Gemeindegrenzen (gelb) folgende Ebenen:
„Suchraum“ (braun) = Rest nach Abzug der Ausschlussgebiete,
„Ausschlussgebiet“ und „Erweitertes Ausschlussgebiet“ (blau).
Hinweis: Standardmäßig ist nur die Ebene Suchraum ein.

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11 Kommentare zu „Aufstellung Raumordnungsplan Wind 🗺️mit Online-Karte🗺️📌“

  1. Die neue Regionalplanung wird schon wieder etwas fĂĽr den Papierkorb und dem Planungsverband vom Sächs.OVG um die Ohren fliegen, weil die Planungsansätze wieder elementar gegen § 4 des BimSchG verstoĂźen, da die schädlichen Umwelteinwirkungen nicht nach § 3 BimSchG am Stand der Technik(aktuell), geschweige denn zukunftsorientiert und wissenschaftsbasiert beurteilt werden. Als Teil der möglichen schädlichen Umwelteinwirkungen galt seit vielen Jahren in der Rechtssprechung die dreifache Anlagenhöhe als Grenze der optisch bedrängenden Wirkung. Durch politische Gesetzgebung wurde dieser Abstand fern ab jeder naturwissenschftlichen Logik auf die zweifache Gesamthöhe der WKA ersetzt. Ohne jegliche Kenntnis von Art und Menge der brennbaren oder sonstig gefährlich werdenden Stoffe werden gegenwärtig die schädlichen Umwelteinwirkungen in den Genehmigungsverfahren von WKA einfach geschätzt oder ignoriert (Ausnahme Lichteinwirkungen und Schall ohne Infraschall). In der Regionalplanung wie auch in den bisherigen Genehmigungsverfahren wird die unbekannte Brandlast einfach ignoriert und missachtet, dass eine zukunftsweisende 300 m hohe WKA im Brandfall nach der höchstricherlichen Rechssprechung ein Schadensgebiet mit einem Radius von 15 Kilometern verursacht. Weiterhin missachtet man nach dem Stand der Technik die Wärmeabgabe einer 7 MW WKA, die bei Vollast mit ca. 700 bis 1000 kW Abwärme durch die Luftströmung des Rotors gezielt die Umgebung aufheizt und austrocknet (z.B. Boden, Vegetation, Wälder…).

      1. Der erste Satz ist schon einmal eine Ansage, nur mit der BegrĂĽndung hapert’s. Soviel Blödsinn kann es nicht sein, wie es Prof. Quaas unter: „Veränderungen im Mikroklima sind möglich“ in der Quelle bestätigt. Wie weit die wenigen km sein können bleibt offen. Die Abwärme von mehreren Hundert bis Eintausend kW bei Vollast der o.g. WKA können jedenfalls nicht wirkungslos weg sein. Noch besser wird es wie im geplanten WP Langenstriegis, wo dann 4 x 6 MW Maschinen auf engstem Raum gelegentlich hintereinander in die gleiche Richtung blasen sollen.
        Die Erklärung der Nachlaufzone nach Frau Dr. Ziemann mag etwa messbar sein, im Genehmigungsverfahren mĂĽssen aber klare Beweise möglicher schädlicher Umwelteinwirkungen durch diese Abwärme als Genehmigungsvoraussetzung beim Antrag vorgelegt werden (9. BimSchV § 4a …). Wird nie gemacht, da seitens der Anlagenhersteller (Ich habe 1 Ausnahme entdeckt) kein Angaben zur Wärmeabgabe gemacht werden. Die Genehmigungsverfahren dĂĽrfen ohne Beurteilung der Abwärme nach dem Stand der Technik niemals eröffnet werden.

      2. Guten Tag, @RM,
        die Kultur zum Umgang miteinander, besteht darin zuzuhören und Meinungen zuzulassen. In der „Art“ nur staatliche Vorgaben haben GĂĽltigkeit, wissen wir zu genĂĽge von Fehlern aus der Vergangenheit. Blödsinn und Panik ist nicht Grundlastfähig eher bedenklich.

        @ zum Thema Klima, im Lebensraum hinter WEA ( also 30 Jahre Wetterablauf )
        In den letzten 30 Jahren (einer Klimaphase) in dem ich hier lebe davon 20 hinter der angewandten Seite zu WEA Anlagen lebe, sehe ich klare Veränderungen (die sicher mehrere Faktoren als Quelle haben können). Der Nachweis über 60 Jahre (also 2 Klimaphasen ) zur Nachweisführung übersteigt meine Lebensphase. Faktoren wie steigender Verdichtungsraum an Bebauungsflächen für Gewerbe und Wohnraumschaffung, Ackerlandvernichtung, Abholzung, Monokulturen in der Waldlandschaft (Ost wie West nach dem Krieg), ist es bedenklich, in die letzten verbleibenden Flächen zwischen Ortslagen (Mittelsachsen) und im Kern Waldflächen ( Bezug PV_RC) weiter zu Industrialisieren! Hier werden Tallagen, Grundwasserstrukturen, Bodenversiegelung Fundamente und Transportwege mit Verdichtung auf Gewässer 2. Ordnung und Bebauung in Tallagen in der Weiterführung GW 1 Ordnung, bei der Dichte an WEA Planung durchaus Folgen haben. Hier kommt das Baugesetz seit 1990 ( Westniveau) hilf leistend, da eine Schlusspunkt Theorie nicht mehr durch das Bauamt zu prüfen ist, zu prüfende Folgeschäden zuständig, nur unmittelbare Grundstücksnachbar kann Veto einlegen, der und die übernächste sind die gelackten!
        Panik? es sind ernsthafte Bedenken, deren Folgen im SN WEA Testgebiet nicht von heute auf morgen heilbar sind.

        @ alle
        ach ja, diese Landschaft (bezogen auf die Website) ist unsere Kulturlandschaft diese soll nachhaltig mit dieser Generation zerbröseln? die nächste erträgt es und fĂĽr folgende ist es normal? Auch eine „Art“ [Kunst] oder der Umgang miteinander.

      3. Was im Öffentlich Rechtlichen Rundfunk gesendet wird, mag zwar die offizielle Sichtweise sein, entspricht jedoch nicht zwangsläufig den Tatsachen. Wer nicht über den Tellerrand zu blicken im Stande ist, muss das dort dargestellte natürlich für bare Münze nehmen. Man könnte sich aber auch selber versuchen, sich umfassender zu informieren, z.B. dort https://t.me/Erzgebirge_WINDKRAFTFREI oder auf einer der zahlreichen deutschlandweiten Internetauftritte verschiedener Bürgerinitiativen, die alle umfangreiches Informationsmaterial zusammengetragen haben.

    1. Aus Ihrem Kommentar geht nicht hervor, mit welchem fachlichen
      Hintergrund Sie sich äußern. Das meiste, was Sie schreiben, ähnelt den üblichen Kommentaren auf den einschlägigen Plattformen.
      Der Ausbau der Windergie ist andernorts schon sehr weit und es gibt keine negativen Auswirkungen. NatĂĽrlich stören sich manche Menschen an den Windkraft Anlagen, weil diese das Landschaftsbild ändern. Aber das machen Strommasten und Kraftwerke auch. Letztere produzieren im Rahmen der strengen Emissionsgesetze jede Menge Abfall. Man schon Kompromisse machen, wenn man eine stabile Stromversorgung haben möchte. Im Ăśbrigen gibt’s es Netztregularien, die die unterschiedlichen Leistungen abfangen. Dazu gehören Minutenreserve oder Sekundärregelleistung. In anderen Ländern gibt es schon die Regelung, dass Anwohner von Windkraft ein niedrigeres Netzentgelt zahlen. DarĂĽber sollte man in Deutschland nachdenken. Und, um Missverständnissen vorzubeugen. Ich wähle nicht grĂĽn, habe aber Energietechnik studiert und fast 40 Jahre in der Branche gearbeitet.

      1. Sorry, da sitzt bei mir gerade jemand auf der Leitung. Kann den Kommentar zeitlich nicht zuordnen. In meinem Beitrag vom 18.3.24 um 4.20 Uhr geht es doch ganz offensichtlich nur um Regionalplanung. Selbst die Argumentation ist weitab von den üblichen Kommentaren in den einschlägigen Foren. Falls ich gemeint war, bitte noch einen Tip.

      1. Aufmerksame Mittelsachsen haben 2021 mit Widersprüchen vergessene Carbonfasern in der E-160 EP5 E2 Genehmigung enttarnt. Die ganze Problematik der fiesen Fasern bei Brand und mechanischer Zerstörung (z.B. Rotorblattbruch) wurden im Genehmigungsverfahren nicht beachtet. Ebenso das seit 30 Jahren ungelöste Recyclingproblem von GFK/CFK Faserverbundwerkstoffen. Nach der Kleinen Anfrage Drs.: 7/ 8897 vom 23.02.2022 wird Carbonfaser nach Antwort Fragen 1 und 2 trotz der hohen Brandlast und Gefahrenpotenzial im Störfall in Sachsen nicht im Genehmigungsverfahren beachtet. Man hat generell keinerlei Kenntnis über die Menge der brennbaren Stoffe. Brand- und Katastrophenschutz wird nach Nase und Mondphase beschieden. Hauptsache, bei dieser Überprüfung kommt immer die Genehmigungsfähigkeit heraus. Ein Sachse hat das nicht geglaubt und vor dem Sächs.OVG geklagt.
        Die Widerspruchsbescheide belegten zahlreichen unheilbare Mängel am WKA- Typ. Die Sachsen waren damit sehr helle, Fuchstal in BY steht schon seit Monaten mit 9 defekten neuen GFK/CFK- Rotorblättern und ungelösten Recyclingproblemen da. Eine Änderungsgenehmigung auf die E-160 EP5 E3 war die geniale Rettung, durch die einmaligen carbonfaserfreien Rotorblätter. Die Klage Sächs OVG.- 1 C 15/22 vom 28.12.2023 wurde durch eine neue Abstandsregelung des Sächs.OVG abgewiesen. Mit größer werdender WKA wird der Einwirkbereich der Anlage auf die unmittelbaren Grundstücksnachbarn eingeschränkt. Nach dem Urteil des BVerwG vom 27.09.2018- 1C 24.16 regelt sich danach der Einwirkbereich von Rauch nach der 50fachen Schornsteinhöhe. Bei einer 247 m hohen WKA ist der Kläger ohne Kenntnis jeglicher brennbarer und gefährlicher Stoffe nach jeder Betrachtungsweise (offensichtlich?) in 5 km Entfernung nicht mehr betroffen. So sagt es das Sächs.OVG?
        Feinstauberosion an Rotorblättern bei Spitzengeschwindigkeiten von 300 km/h und die Freisetzung von genverändenden Stoffen, imense Abwärme von mehreren 100 kW, die Ausbreitung von unsichtbaren krebserzeugenden Schadstoffen im Störfall sowie die missachtete Infraschall-Problematik (Peer-review-studie) lassen die 2fache Anlagenhöhe aus Immissionsschutzgründen in der Regionalplanung zur gesetzlichen Farce werden.
        Weil wir gerade dabei sind, kann man ohne Kenntnis der schädlichen Umwelteinwirkungen am Stand der Technik auch keine Öffentlichen Belange für die Baugenehmigung beurteilen.

        1. Böses Erwachen, heute meldet NDR weitere zwei defekte GFK/CFK Rotorblätter an knapp ein Jahr alter E- 160 EP5 E2 s.o. in Thomasburg/NDS und ein Weiteres in BY. 12x 24,3 t ungelöste Altlasten für die Nachfahren? Danke!

  2. @ unser-gebirge.de
    an der Stelle Danke! an den Betreiber dieser Seite, zur verständlichen Darstellung der unverständlichen PV_RC Karte! insbesondere mit der Ausweisung der 1000 m Unterschreitungsflächen, die in der Presse wenn überhaupt kaum Erwähnung finden!

    Jeder einzelne BĂĽrger, egal im welchem Wissenstand zur Materie, sollte sich bis zum 05.04.2024 an einer Stellungnahme beteiligen! Man/n – Frau muss dies nicht alleine tun, es gibt Nachbarn mit denen man handeln und sich austauschen kann und sollte. Anwohner vor Ort kenne Ihre Umgebung am besten, dieser Aufforderung wĂĽrde auf jeder Veranstaltung von Herrn Kroppop unterlegt! und ist erwĂĽnscht! Fakten sollte man mitteilen und fĂĽr kommende Generationen dokumentieren!

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